Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Bewerbungsphase hat durch die #MeToo-Bewegung neue Aufmerksamkeit erfahren, insbesondere auch in Japan, wo der Rücktritt des Vorsitzenden des Nationalen Olympischen Komitees sexuelle Diskriminierung im Arbeitsleben sichtbar gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund führt die Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. gemeinsam mit der Bucerius Law School, der Universität Hamburg und der Kanzlei Taylor Wessing am 18. Juni 2021 von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr eine dreistündige Online-Tagung durch.
Fünf namhafte Referent*innen wenden sich aus japanischer und deutscher Sicht einerseits der arbeitsrechtlichen Dimension dieses Themas zu, nämlich der Prävention im Unternehmen und der Reaktion im Falle der sexuellen Belästigung, werden die Fragestellung andererseits aber auch rechtstatsächlich beleuchten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://djg-duesseldorf.de/wp-content/uploads/2021/05/Online-Tagung2021_Flyer.pdf
Anmeldung
Die Tagung erfolgt digital via Zoom und ist kostenfrei. Nach erfolgter Anmeldung ausschließlich unter info@djga.de werden wenige Tage vor Beginn der Veranstaltung die Zoom-Links zur Teilnahme per E-Mail versandt.
Für die Erteilung einer FAO-Bescheinigung (drei Stunden exklusive Pausen, bitte bei der Anmeldung angeben) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro erhoben.